Der Palermo-Brief |
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Günter E. Völker |
26419 Sillenstede , den 11.09.2007 |
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Offener Brief |
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Fax an 0511-120-99 69 66 |
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Sehr geehrter Herr Wulff, |
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ich beziehe mich auf meine o.a. Nachricht vom 11.11.2005 und teile mit, daß wir es nach nunmehr gesicherter Erkenntnis mit einem staatsorganisierten Verbrechenssyndikat zu tun haben, bei dem die LzO , abgesprochen mit eingeweihten Richtern (6.Ziv.Kammer LG Oldenburg und 6.Senat OLG Oldenburg nebst den Vollstreckungsrichtern vor Ort) heimlich nach NS-Recht in die Vermögen der Kunden vollstreckt. Ich weise darauf hin, daß Ihr Parteikamerad Möllring persönlich integraler Bestandteil des Verbrechensnetzwerkes ist, da er mit dem Kopf der LzO, dem Vorstandsvorsitzer Martin Grapentin, zusammen im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank sitzt und aktiv zur Täuschung der Vollstreckungsopfer ungültige Verordnungsblätter aus 1962 versendet mit der täuschenden Behauptung, es sei gültiges Recht, daß nach NS-Recht § 16 II des LzO-Gesetzes von 1933 (extra von den Nazis für den LzO-Vorstand ins Gesetz aufgenommen) ohne gerichtliche Prüfung die LzO in die Immobilien und sonstiges Vermögen der Kunden vollstreckt. |
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Der Herr behauptet, danach sei es geltendes Recht, daß der Antrag des Sparkassen-Vorstandes auf Vollstreckung ein gerichtliches vollstreckbares Urteil ersetzt, und Millionen Kunden ohne ihr Wissen heimlich der "sofortigen Vollstreckung" unterworfen werden. Vermutlich sind Millionen- schäden zu beklagen. Zur Zt. wird durch Richter beim 6. Ziv..Senat OLG Oldenburg (Richterin Weber, Richter Dr. Rieckhoff) im Rahmen dieses Syndikats der Immobilienraub zum Nachteil der Familie Knödel aus Schortens auf der Basis von offener Rechtsbeugung in Zusammenarbeit mit dem Landgerichtspräsidenten Gernot Schubert durchgepeitscht, indem syndikatseinheitlich ohne jede Begründung das NS-Recht als "geltend" bezeichnet wird, und das tatsächlich geltende Recht begründungslos weggelassen wird. Die Vorgänge sind in der Tat nicht mehr vorstellbar. Um die Methoden und die nackte Gewaltwillkür sowie das extreme Ausmaß an Täuschen Deckeln und Beugen der hier involvierten einzelnen Richter darzulegen, mit denen gegen das Eigentum der Bürger schlicht rücksichts- und skrupellos vorgegangen wird, erhalten Sie hier die o.a. Strafanzeige mit dem Hinweis z.Ktn., daß in Oldenburg i.O. die Staatsanwälte, syndikats-abgestimmt, einstweilen regelrecht bandenmäßig jede Strafanzeige abweisen und nun bereits dazu übergehen mitzuteilen, daß sie gar nicht erst mehr ermitteln. Die Vollstreckungsopfer sind jeglichen staatlichen Schutzes mit Methode entkleidet. Ihre Parteikameradin Heister-Neumann aus/in der Norddeutschen Landesbank deckt diese Verbrechen durchgängig, indem sie gar nicht erst antwortet und schon gar nichts unternimmt, um rechtsstaatliche Zustände wiederherzu- stellen. Letztmalig hatten wir vermutlich ähnliche Zustände zur Zeit der VO vom 3.12.1938 über den "Einsatz des jüdischen Vermögens" . §1 und §6 sind hier auszugsweise beigefügt, damit ihnen klar wird, was Sie da eigentlich ebenfalls bisher decken. Die Mitteilung eines Bürgers über diese Zustände ( Falko Janßen aus Oldenburg vom 18.04.2007) füge ich hier ebenfalls mit bei. Übertrieben hat der Unterzeichner nicht im geringsten, worauf ausdrücklich hingewiesen sei. |
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Sie werden daher erneut gebeten, diesen unerträglichen Zuständen sofort entgegenzutreten und dafür Sorge zu tragen, daß die Verbrechensopfer ihre Vermögen - und die Familie Knödel ihr Grundvermögen- zurückerhalten und künftig nicht mehr durch Richter und Banker gemeinsam ihrer Vermögen beraubt werden. Falls es denn gewünscht wird, hätte ich keine Probleme, Ihnen oder unseren Abgeordneten Weite und Tiefe des organisierten Verbrechens detailliert in rechtlicher und sachlicher Hinsicht zu erläutern. Und Sie, Herr Wulff, sollten, bevor Sie wieder in Plötzensee mit ordnungsgemäß getragener Mine auftauchen, um der Opfer des NS-Regimes dienstplanmäßig zu "gedenken" und die Widerstandskämpfer als "Ihr Vorbild" oder ähnlich pressewirksam zu propagieren, vorher erst einmal darüber nachdenken, daß unter Ihrer Duldung nach Ex-NS-Recht - §16II des LzO-Gesetzes von 1933- noch immer (heimlich) geraubt wird , und im schlimmsten Falle wieder eindeutig kriminelle Richter und Banker ahnungslose Gerichtsvollzieher und die Sicherheitskräfte zur zwangsweisen Entreicherung mit Gewaltanwendung gegen die Vollstreckungsopfer mißbrauchen. Siehe o.a. VO vom 3.12.38. Die gewaltsame Räuberei gestaltet sich derzeit lediglich etwas konzilianter als damals gegenüber unseren jüdischen Nachbarn. Wir werden darüber noch öffentlich zu reden haben, falls Sie nun nicht die Notbremse ziehen. Schauen Sie sich also erstmal die Opfer hier zu Hause an, ehe Sie wieder in die Ferne reisen, um in Berlin zu "gedenken", denn sieh´, das Verbrechen liegt so nah´. .Seien Sie also gelegentlich publikumswirksam "gegen rechts" an der richtigen Stelle. |
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Guten Tag, Herr Ministerpräsident Wulff, |
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© 2007 |